Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, hat dem Runden Tisch Amateurfunk, RTA, den endgültigen Entwurf der neuen Amateurfunkverordnung, AFuV, zugesandt. In der Anlage 1 wird (trotz schriftlich begründeten Korrekturwünschen der AGAF e.V.) im Bereich 23 cm Digital-ATV mit 7 MHz max. Bandbreite festgeschrieben. Das entspricht fast genau dem Vorschlag des RTA auf Empfehlung von DH0GHU, DARC-UKW-Referent Baden. Zitat: "8. Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung beträgt 2 MHz, bei amplitudenmodulierten oder digitalen Fernsehaussendungen 7 MHz und bei frequenzmodulierten Fernsehaussendungen 18 MHz." Damit haben sich wieder mal die Schmalband-Fanatiker gegen die Interessen der modernsten Amateurfunk-Betriebsart durchgesetzt und einigen mit viel Aufwand errichteten ATV-Relais den Experimentierfeld-Charakter entzogen. Klaus, DL4KCK Ergänzung: "Bei mit Analog-Technik vergleichbarer Auflösung und ohne sichtbare Digital-Artefakte sind 6-7 MHz Bandbreite angebracht, so dass nicht einmal ein Datenstrom von 2 TV-Signalen möglich wird, geschweige denn von den bei uns ursprünglich geplanten 3 plus Übertragung von Daten des Digipeaters. Zukünftige Experimente mit HDTV sind damit auch verboten und die Essener DATV-Ausgabe auf 23 cm kann einpacken! Wir sind fest davon ausgegangen, die bisher zulässige Bandbreite von 18 MHz auch in DATV nutzen zu können und ich sehe weiterhin keinen Grund, das behördlicherseits auf 23 cm zu beschränken! ... DATV ist kein billiges Vergnügen und zusammen mit diesem Regelungsunsinn wohl eine Totgeburt. Wirklich schade, wohin innovativer Amateurfunk heute gegangen wird... Unter diesen Umständen jedenfalls kann man keinem Relaisbetreiber noch empfehlen, auf DATV umzustellen. Wir verlieren schleichend immer mehr Frequenzen und müssen nicht auch noch aktiv selbst dafür sorgen, indem wir unsere Belegung auf die Hälfte reduzieren! 73, Thomas" (DL1EBQ am 21.1.04 in de.comm.ham) PS: Die RegTP führt z.Zt. wieder Belegungsmessungen durch...