DJ1KF > ATV 20.04.95 17:07 39 Lines 1707 Bytes #38 @DL BID : 204501DB0WDR Subj: D-ATV allgemein zugelassen! Sent: 950420/1438z @DB0WDR.#NRW.DEU.EU [Koeln-Innenstadt JO30LW TheBox 1.9b Sys de DJ1KF @ DB0WDR.#NRW.DEU.EU (Manfred) to ATV @ DL Digital-ATV ab sofort allgemein zugelassen : -------------------------------------------- Auf den Antrag auf Sondergenehmigung fuer digitale Aussendungen erhielten die Antragsteller, DJ 8 DW, Uni Wuppertal und DL 9 KCX, DV Koeln-Aachen folgende Antwort vom Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation: "Ihr an das Bundesamt fuer Post und Telekommunikation (BAPT) gerichtete Anfrage vom 25.03.95 auf Sondergenehmigung fuer digitale Aussendungen wurde mir zustaendigkeitshalber zugeleitet. Fuer die von Ihnen beabsichtigten Aussendungen ist keine Sondergenehmigung erforderlich. derartige Aussendungen entsprechen voll und ganz dem in vielen zwischen uns gefuehrten Gespraeche uebereinstimmend zum Ausdruck gebrachten Experimentiercharakter des Amateurfunkdienstes, einem wesentlichen Sinn und Zweck des Amateurfunks. Gesetzliche Bestimmungen stehen Ihrem Anliegen nicht entgegen. Ich bitte Sie lediglich, wegen der Besonderheiten der von Ihnen durchzufuehrenden d i g i t a l e n Aussendungen und des sich daraus eventuell ergebenden veraenderten Stoerpotentials vorlaeufig Art, Umfang und Dauer Ihrer Tests bei der fuer Sie zustaendigen BAPT-Aussenstelle bekanntzugeben. Fuer Ihre Experimente wuensche ich Ihnen die besten Erfolge. Ich waere Ihnen dankbar, wenn Sie mich ueber Ihre Ergebnisse und neue Erkenntnisse zu gegebener Zeit informieren wuerden. Den DARC-Vorstand und das BAPT habe ich abschriftlich informiert. Mit freundlichen Gruessen im Auftrag Werkhausen" Es kann also losgehen. Der Distrikt Koeln-Aachen stellt zur Zeit eine Arbeitsgruppe zusammen, die sich mit dieser Thematik befasst. (Manfred, DJ 1 KF)