aufgrund von Hinweisen zur Situation im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes
haben wir den Wortlaut der Allgemeingenehmigungen fuer Funkanwendungen
im ISM-Bereich ueberprueft und festgestellt, dass seit der Verfuegung
1046/1984 u.a. eine Diskrepanz besteht zwischen der Fussnote 662
im
Frequenzzuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der
VO-Funk und Allgemeingenehmigungen fuer den ISM-Bereich.
In der Fussnote heisst es:
"In der Bundesrepublik Deutschland, in Oesterreich,
Lichtenstein,
Portugal, in der Schweiz und in Jugoslawien
ist der Frequenz-
bereich 433,05 - 434,79 MHz (Mittenfrequenz
433,92 MHz) fuer
industrielle, wissenschaftliche und medizinische
Anwendungen (ISM)
bestimmt. Funkdienste dieser Laender, die innerhalb
dieses
Frequenzbereichs wahrgenommen werden, muessen
schaedliche Stoerungen,
die durch diese Anwendungen gegebenenfalls verursacht
werden,
hinnehmen. Hochfrequenzgeraete, die fuer diese
Zwecke in diesem
Frequenzbereich betrieben werden, unterliegen
den Bestimmungen
der Nummer 1815."
Hinweis: In der Nr. 1815 geht es um Massnahmen zur Beschraenkung
der von
ISM-Geraeten ausgehenden
Strahlungen.
In der VO-Funk Artikel 1 "Begriffe und Begriffsbestimmungen" heisst
es
unter Nr. 16 weiter:
"1.14 Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen
von
Hochfrequenzenergie (ISM): Betrieb von Geraeten oder Vorrichtungen
fuer
die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie fuer industri-
elle, wissenschaftliche, medizinische, haeusliche oder aehnliche
Zwecke,
ausgenommen Anwendungen auf dem Gebiet des Fernmeldeverkehrs."
Hinweis:
Diese Formulierung wurde auf der weltweiten Funkverwaltungskonferenz
(WARC) Genf 1979 beschlossen. Sie wurde nicht redaktionell in die
Fuss-
note 662, die sich mit dem ISM-Bereich 433,05-434,79 MHz befasst,
ueber-
nommen. Die Gruende sind nicht bekannt. Beim Lesen der Definition
achte
man auf die Formulierung LOKALE NUTZUNG und AUSGENOMMEN ANWENDUNGEN
AUF
DEM GEBIET DES FERNMELDEVERKEHRS.
In den Allgemeingenehmigungen fuer die Zuteilungen des 70-cm-ISM-Bereiches
findet sich seit ca 1985 folgender Text:
"Der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 ist fuer Hochfrequenzgeraete fuer
>industrielle, wissenschaftliche, medizinische,
haeusliche oder
>aehnliche Zwecke und auch fuer andere Funkanlagen
fuer verschiedene
>Zwecke
vorgesehen. Der Halter eines aufgrund dieser
Genehmigung errichteten
und betriebenen Geraetes muss Stoerungen seiner
Funkanlage durch andere
in diesem Frequenzbereich betriebene Geraete
hinnehmen."
Die Fussnote 2 der Anlage 1 der DV-AFuG unter Ziffer 2.1, die in
dieser
Fassung seit 1. Juni 1985 gilt, hat folgenden Wortlaut:
"Die Frequenzbereiche 433,05 - 434,79 MHz, 2 400 -
2 500 MHz,
5 725 - 5 875 MHz und 24 - 24,25 GHz sind auch
fuer den Betrieb
von Hochfrequenzgeraeten fuer
>industrielle, wissenschaftliche, medizinische,
haeusliche oder
>aehnliche Zwecke sowie fuer Fernwirkanlagen
bereitgestellt. Stoerungen des Amateurfunkdienstes
in diesen "ISM"-
Bereichen durch diese Geraete und Funkanlagen
muessen in Kauf genommen
werden."
Das Verhaeltnis der Funkamateure zu den Nutzern des ISM-Bereiches
ist in
Ziffer 2.1 Fussnote 2 der Anlage 1 in der geltenden Fassung von
1985 der
DV-AFuG geregelt. Grundlage der Erteilung von Allgemeingenehmigungen
des
BMPT/BAPT fuer die Nutzungen im ISM-Band ist u.a. die VO-Funk.
Diese
Genehmigungen muessen mit den Regelungen der DV-AFuG vertraeglich
sein.
Aufgetauchte Fragen werden derzeit ueberprueft. Bei sicherheitsrelevanten
Anwendungen im ISM-Bereich oder solchen, deren Funktionieren fuer
den
privaten Bereich bedeutungsvoll ist, wie z.B. elektronische Wegfahrsperren
in PKW's, besteht die Erwartung, dass sie entsprechend gebaut sind
oder
kuenftig so gebaut werden, um vom Amateurfunkdienst nicht gestoert
werden
zu koennen. Wir gehen davon aus, dass den Herstellern die teilweise
Unvertraeglichkeit von ISM-Anwendungen untereinander bekannt und
es
empfehlenswert ist, zur Vermeidung von Konflikten ihre Verbraucher
ueber
die Bedingungen bei ISM-Nutzungen aufzuklaeren. Die Arbeitsgruppe
70-cm-Amateurfunkband hat diesbezuegliche Empfehlungen fuer ein
Taetigwerden
ausgesprochen. In der Arbeitsgruppe wurde die Sorge ueber Tendenzen
deutlich,
dass staendig neue und erweiterte Anwendungen nicht mehr mit dem
urspruenglichen
Sinn des ISM-Bandes vereinbar sind.
DARC e.V. und VFDB e.V. werden sich zu gegebener Zeit hierzu aeussern.
Karl Erhard Voegele, DK9HU
Guenter Schupp, DL6IM
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ATV-Nutzung auf 70 cm :
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Es ist hoechste Zeit, das 70-cm-Band fuer ATV wiederzuentdecken.
Wir stehen an der
Schwelle zur DATV, der digitalen Fernsehuebertragung. Dafuer benoetigen
wir in der
Anfangsphase noch ca. 2 MHz Bandbreite. Der DARC befuerwortet jedwede
Versuche zur
digitalen Bewegtbilduebertragung im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes.
In der Zeit, in der
die notwendigen IC's noch nicht zur Verfuegung stehen, um DATV-Sender
und Empfaenger
aufzubauen, sollten wir das Band mit SATV belegen! Um zu zeigen,
wie relativ gut das
geht, steht bei DK0WR seit ein paar Tagen ein SATV-Testsender,
der in unmittelbarer
Nachbarschaft zum DIGI DB0WDR betrieben wird. Schaut Euch die Signale
mit Euren
70-cm-Empfaengern einmal an. Die Qualitaet ist besser als nach
der verwendbaren
Bandbreite von plus minus 1 Mhz zu befuerchten war. Fuer Kontestverbindungen
ueber
grosse Entfernungen allemal ausreichend. Der Ton kann demnaechst
auf dem Bildtraeger
mit der FM-Heimstation abgehoert werden.
(Manfred, DJ 1 KF)
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